
- Verantwortlich Olaf Diroll
- Postanschrift: Postfach 20 17 07 - 20207 Hamburg
- Privatanschrift: Käkenflur 22 D - 22419 Hamburg
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- weltweit über Skype "reiselotsen"
- Hotline - Ihre persönl. Handy-Nr.: 0178 - 807 77 98 ( nur für SMS )
- e-mail: info@diroll-touristik.de
- Steuer-Nr.26/255/25295
- Arbeitsamt Hamburg Nord
Infos zu den Reisenageboten oder Bitte um Rückruf per email info@diroll-touristik.de
Copyyrights @ Sollte hier Ihr geschützter Markenname bzw. Ihre Trademark zu finden sein und sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so bitten wir um ein kurzes diesbezügliches E-Mail. Wir möchten in keiner Art und Weise irgendeinen Markennamen in seinem Ruf beinträchtigen oder ausnutzen. Um einer Verletzung von eventuellen Urheber- oder Markenschutzrechten vorzubeugen, bitten wir sie, uns sofort auf etwaige Verstösse hinzuweisen. Eventuelle Verletzungen erfolgen keinesfalls vorsätzlich. In begründeten Fällen werden wir das entsprechende Element unverzüglich entfernen.
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Bitte informieren Sie sich über die allgemeinen Geschäftsbedingungen von A=Jahn-Reisen, B=Suntrips-Reisen, C=Transorient-Touristik, D= ITS und fragen Sie uns bitte vor Buchung bei Unklarheiten. Zu Anfang finden Sie unsere eigenen Geschäftsbedingungen als Vermittler :
Preisänderungsvorbehalt vor Vertragsschluss Die von uns im Internet genannten Reisepreise sind Preisvorschläge für die günstigste Reisesaison bzw. mit der günstigsten Anreisemöglichkeit (Airlines) Den genauen Reisepreis zu Ihrem Wunschtermin und Aufenthalt unterbreiten wir Ihnen gern als ein von uns kostenlose erstelltes umfangreiches Reiseangebot. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die Sie als Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert werden; Sie können dieses Angebot akzeptieren oder auch kostenlos ablehnen.
Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.
Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
Geshäftsbedingungen Diroll-Touristik Hamburg Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung
Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler (dem Reisebüro oder sonstigen Reisevermittler) zu Stande kommenden Reiseververmittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. 1 Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht
1.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
2 Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.
2.2 Der Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es dem Reisevermittler nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. Der Reisevermittler hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder unmöglich macht.
2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
2.4 Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
2.5 Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.6 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
3 Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1 Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
3.2 Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
3.3 Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann der Reisevermittler ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
3.4 Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
3.5 Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
3.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.
3.7 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
3.8 Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
3.9 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - den Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.10 Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
4 Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesellschaften
4.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder in anderer Weise vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.
4.2 Mit den genannten Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
4.3 Dem Kunden gegenüber wird der Reisevermittler jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
4.4 Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt. 4.5 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisevermittler kalkulierte Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme kann der Reisevermittler hierfür die von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern. 4.6 Der Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte beauftragt und haftet dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.
4.7 Der Reisevermittler kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
4.8 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar – unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommen. Ergänzend geltend, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
5 Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
5.1 Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
5.2 Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber dem Reisevermittler, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und dem Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB geschieht.
5.3 Die Regelung in Ziffer 4.2 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
5.4 Der Reisevermittler kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
5.5 Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 4.2 und 4.3 erfolgt sind.
5.6 Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Reisevermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
6 Selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers Selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Reisevermittlers hierauf getroffen werden kann.
7 Reiseunterlagen
7.1 Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler über dem Kunden erkennbare Fehlern, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entfällt vollständig, wenn die in 7.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.
8 Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen
8.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
8.2 Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
8.3 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmens besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
9 Haftung des Reisevermittlers
9.1 Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
9.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
9.3 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
9.4 Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht vertragliche Hauptpflichten des Reisevermittlers oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft.
10 Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Reisevermittler
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung des Reisevermittlers hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.
10.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen den Reisevermittler begründenden Umstände Kenntnis erlangt.
10.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.
10.4 Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.
11 Verjährung
11.1 Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.
11.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen den Reisevermittler begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
11.3 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reisevermittler die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12 Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
12.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart.
12.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. - ENDE Geschäftsbedingungen Diroll-Touristik Hamburg Jan.2009
Informationen und Hinweise zur Reise von A - Z - wir bitten um Beachtung: Ausreisesteuern werden in einigen Ländern erhoben und müssen direkt am Flughafen bei Ausreise bezahlt werden.
Bautätigkeiten kommen immer wieder vor und dienen der Verbesserung der touristischen Infrastruktur. Über etwaige Bauarbeiten in Ihrem Wunschhotel werden Sie von SunTrips informiert, so dass Sie ggf. eine Umbuchung in Erwägung ziehen können. In seltenen Fällen werden wir so kurzfristig informiert, dass wir keine Möglichkeit haben, Sie vor Reiseantritt entsprechend zu informieren. Unter diesen Umständen ist Ihnen SunTrips in Zusammenarbeit mit der Reiseleitung vor Ort gern behilflich dabei, Abhilfe zu schaffen. Unabhängig davon kann es im Umfeld Ihres Hotels Bautätigkeiten geben, die uns weder bekannt noch von uns zu vertreten sind. Unter anderem ist bei Reisen nach Dubai in diesem Sinne mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Evtl. kleinere Schönheitsreparaturen sind üblich und werden oft spontan von den Hotels durchgeführt. In diesen Fällen ist man vor Ort darum bemüht, Ihren Aufenthalt so wenig wie möglich beeinträchtigen zu lassen.
Best-Preis Garantie Wir garantieren, dass die jeweils günstigsten Preise für die Angebote zum Augenblick der Buchung zu Grunde gelegt werden. Preisveränderungen, die während der Buchungssaison auftreten, werden in Sonderausschreibungen (Flyer, Internet) berücksichtigt. Bitte fragen Sie stets auch nach Änderung und aktuellen Angeboten.
Bonus Einige Hotels bieten ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer kostenfreie Zusatzleistungen. Achten Sie auf die Hinweise in den Katalogen, in diesem Preisteil oder im Internet.
Check-In/Check-Out Dem internationalen Standard folgend sind die reservierten Zimmer in der Regel ab 14:00 Uhr verfügbar. Check-Out am Abreisetag ist in den meisten Hotels um 12:00 Uhr. Für einen garantierteren früheren Check-In bzw. späteren Check-Out ist es notwendig, eine Extra-Nacht vor bzw. nach dem geplanten Aufenthalt zu buchen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf den letzten Umschlagseiten unserer Kataloge. Für Staatsangehörige anderer Länder können davon abweichende Bestimmungen gelten, die in Eigenverantwortung mit den zuständigen Botschaften und Konsulaten geklärt werden müssen.
Extra-Person In vielen Hotels ist es möglich, ein Doppelzimmer mit drei Personen zu belegen. Meist ist maximal ein Extrabett pro Zimmer möglich. Dieses ist in der Regel ein bewegliches Zustellbett (Rollbett, Klappbett, Matraze oder Sofabett), das für Erwachsene unter Umständen nur bedingt geeignet ist. Bitte beachten Sie, dass der im Zimmer zur Verfügung stehende Platz durch die dritte Schlafgelegenheit eingeschränkt sein kann.
Fluggesellschaften Bei den von uns vermittelten Flügen handelt es sich i. d. R. um Linienflüge. Diese Leistungen unterliegen neben unseren AGB auch den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Wird nichts anderes vereinbart, wird die Buchung in der günstigsten verfügbaren Buchungsklasse der Economy-Class vorgenommen. Bei der Beratung durch Ihr Reisebüro erhalten Sie Auskunft über die Auswahl und Verfügbarkeit der möglichen Fluggesellschaften, Flugzeugtypen, Flugtage, Aufenthaltsdauern, Umsteigeorte, Flugzeiten, Gepäckregelungen etc. Innerdeutsche Anschlussflüge sowie Rail & Fly müssen in jedem Fall ausdrücklich bestellt werden. Gabelflüge sind bei Langstrecken grundsätzlich möglich, bitte informieren Sie sich im Reisebüro. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Rückflüge vor Ort nochmals bestätigen zu lassen, unsere örtliche Agentur hilft Ihnen gerne.
Gesundheit Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt rechtzeitig vor Reisebeginn über vorgeschriebene oder empfohlene medizinische Vorsorge. Ihre Hausapotheke sollte ebenfalls dabei sein. Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
Gepäck im Flugzeug Die üblichen Freigepäckgrenzen sind in der Economy-Class 20 kg, in der Business-Class 30 kg und in der First-Class 40 kg. Für die Kabine wird i. d. R. nur ein Handgepäck mit vorgeschriebenen Maßen akzeptiert. Bei einigen Inlandsflügen mit kleinerem Fluggerät kann die Gepäckbeförderung auf 10 bis 15 kg limitiert sein (z. B. Philippinen, Borneo), bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt. Die Kosten für Übergepäck variieren bei den Fluggesellschaften. Ihr Reisebüro gibt gern Auskunft.
Golf- und Tauchgepäck werden von einigen Airlines bis zu 10 kg pro Person kostenfrei befördert (beispielsweise bei Emirates, Malaysia Airlines, Singapore Airlines u. a.). Andere Airlines bieten Sonderpreise an. In jedem Fall muss die Anmeldung von Sportgepäck mit der Buchung erfolgen; nachträglich eingereichte Anfragen können zu Schwierigkeiten führen. Bei Tauchgepäck muss der Tauchschein vorgelegt werden.
Hotelkategorien werden mit der gängigen Sternezertifizierung angezeigt. Allgemein liegt der Hotelstandard in Asien über dem Europäischen. Mit dem Zeichen (zu finden im Katalog) geben wir Ihnen unsere Einschätzung zu Vorteilen des jeweiligen Hotels.
Inhaltsverzeichnis des Katalogs befindet sich auf der letzten Umschlaginnenseite der Kataloge.
Kerosinzuschläge der Fluggesellschaften Wir behalten wir uns vor, diese an unsere Kunden weiter zu belasten.
Kinderermäßigung Bei unseren Pauschalreisen (Flug plus Landarrangement) gewähren wir für ein Kind bis 11 Jahre, das in Begleitung von 2 Vollzahlern reist, eine Ermäßigung von 30 % bei Unterbringung im Zimmer der Eltern. Verpflegungsleistung gemäß Ausschreibung.
Kreditkarten Die Reiseveranstalter akzeptiert nicht alle VISA, Master Card und American Express Card. Bitte fragen Sie vor Buchung, ob Sie damit Ihre Reise bezahlen können.
Klima Hinweise zum Klima finden Sie in unseren Klimatabellen und zusätzlich in den allgemeinen Länderinformationen in den Katalogen. Die dort angegebenen Werte sind Durchschnitts- und Erfahrungswerte. Bitte beachten Sie, dass eine auf den Tag genaue Angabe über das Wetter vor Ort nicht möglich ist. Wir empfehlen, sich vor Reiseantritt in den Medien über die zu Ihrer Reisezeit zu erwartenden Wetterbedingungen zu informieren.
Länderinformationen befinden sich jeweils in den Einleitungsseiten der verschiedenen Länder und auf den letzten Umschlagseiten der Kataloge.
Leistungsumfang einer Pauschal-Reise ist, sofern nichts anderes in der Buchungsbestätigung aufgeführt, wie folgt: Linienflüge in der Economy-Class inkl. Bordverpflegung und Freigepäck entsprechend den Regeln der gebuchten Airline deutsche Sicherheitsgebühren und Steuern; nicht inkl. sind evtl. Ausreisesteuern (s. o.) Transfers vom Flughafen zum Hotel und zurück Hotelübernachtung inkl. Frühstück die Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) bis zur Höhe des Reisepreises mit einem Selbstbehalt der Versicherungsgesellschaft Hanse Merkur in Höhe von 20 % des Stornobetrages örtliche Reiseleistung. Die Besuchszeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen in den Hotels Sicherungsschein, d. h. Die Insolvenzversicherung zur Absicherung der Kundengelder Prinzipiell gilt dieser Leistungsumfang auch für unsere Sonderausschreibungen (Flyer) sowie für unsere Internetangebote.
Mängelanzeige Sollten vor Ort wider Erwarten Mängel auftreten, benachrichtigen Sie bitte umgehend die örtliche Agentur oder auch das Hotel. Wir sind per Handy-SMS für Sie 7 Tage die Woche erreichbar: +49 0178 80 777 08 oder per E-mail: info@diroll-touristik.de
Meerseite Bitte beachten Sie, dass Zimmer zur Meerseite (engl. Seafacing) nicht in jedem Fall über einen freien Blick zum Meer verfügen. Die Sicht kann durch Vegetation oder Ähnliches eingeschränkt sein. Zimmer mit Meerblick (engl. Seaview) verfügen dagegen in der Regel über direkte oder seitliche Sicht aufs Meer.
Miles & More kann auf Grund der Sonderbedingungen unserer Flüge ausgeschlossen sein. Fragen Sie bereits bei der Buchung der Reise nach den Bedingungen von Bonus-Gewährung.
Rail & Fly Der Zug zum Flug wird von vielen Fluggesellschaften angeboten, ebenso wie Fly & Fly, d. h. Zubringerflüge innerhalb Deutschlands. Ihr Reisebüro gibt Ihnen gern Auskunft.
Reisebausteine Alle Reisen von SunTrips sind flexibel und individuell nach Ihren Wünschen kombinierbar. Die Aufenthaltsdauer kann im Regelfall entsprechend Ihren Wünschen verlängert oder verkürzt werden. Bitte achten Sie besonders auf unsere Bauklötze. Dieses Piktogramm weist auf Kombinationsmöglichkeiten hin. Bei der Buchung von einzelnen Reiseleistungen (nur Hotel, nur Rundreise etc.) erheben wir eine Buchungsgebühr von 20 € pro Vorgang.
Reiseleitung SunTrips arbeitet mit örtlichen Agenturen zusammen, die Sie bereits am Flughafen in Empfang nehmen. Die Telefonnummern unserer Agenturen finden Sie auf dem jeweiligen Leistungs-Voucher. Sie werden am Urlaubsort von meist deutsch sprechenden Reiseleitern betreut. Bitte beachten Sie die Aushänge in den Hotels, insbesondere über die Besuchszeiten unserer Reiseleitung.
RRV Die Reiserücktrittskostenversicherung ist bei unseren Pauschalreisen immer inkludiert (nicht bei Buchung von einzelnen Reisebausteinen). Diese Versicherung sichert Sie gegen das Risiko von krankheitsbedingter Stornierung der Reise vor Reiseantritt ab. Für die Reise selber empfehlen wir den Abschluss unserer TOP Schutz Angebote, die Sie mit der Reisebestätigung erhalten (siehe Versicherung).
Rundreisen Diroll-Touristik empfiehlt Gruppenreisen oder auch privat geführte Rundreisen, die über das Reisebüro Reislotsen vermittelt werden und von führenden Spezial-Reiseveranstaltern angeboten werden. Achten Sie auf die Beschreibungen im Katalog und im Preisteil. Wünschen Sie eine deutschsprechende Betreuung, geben Sie den Wunsch unbedingt bei der Buchung mit an.
Saisonüberschneidungen Es gilt anteilig der Zimmerpreis der jeweiligen Hotelsaison. Die Preisdifferenzen der entsprechenden Verlängerungstage sind zu dem Preis des Grundprogramms, der durch Ihren Abflugtag bestimmt wird, entweder zu addieren, wenn die nachfolgende Saison teurer ist, oder davon abzuziehen, wenn die nachfolgende Saison günstiger wird.
Sicherungsschein SunTrips ist bei der Versicherungsgesellschaft Tour-Vers insolvenzversichert. Der von Ihnen gezahlte Reisepreis ist damit bei Insolvenz des Reiseveranstalters versichert. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung/Rechnung.
Sitzplatzreservierungen Auf Ihren Wunsch hin nehmen wir gerne eine unverbindliche Sitzplatzreservierung für die Langstreckenflüge vor. In Einzelfällen kann eine Vorab-Reservierung der Sitzplätze auf Grund der zur Anwendung kommenden Sondertarife ausgeschlossen sein.
Steuern und Gebühren sind im Pauschalreisepreis bereits enthalten. Nicht enthalten sind evtl. Ein- oder Ausreisegebühren.
Stopover ist bei vielen SunTrips Reisen möglich. Bitte schauen Sie auf die Hinweise in diesem Preisteil beim jeweiligen Citypackage und im Katalog.
Verpflegungsarten und sonstige Abkürzungen Verpflegungsarten und andere Leistungen erscheinen vielfach in abgekürzter Form. Hier eine Übersicht der gängisten Abkürzungen: Ü = Übernachtung ohne Verpflegung OV = ohne Verpflegung ÜF = Übernachtung inkl. Frühstück (in der Regel ABF = American Breakfast, teils CBF = Continental Breakfast) HP = Halbpension bzw. HB = Halfboard VP = Vollpension bzw. FB = Fullboard AI oder All. Incl. = All Inclusive, i. d. R. 3 Mahlzeiten, Getränke und Snacks. F = Frühstück bzw. B = Breakfast M = Mittagessen bzw. L = Lunch A = Abendessen bzw. D = Dinner
Versicherung Die RRV ist bei den SunTrips Pauschalreisen bereits im Reisepreis enthalten. Zur weiteren Absicherung empfehlen wir den Abschluss eines unserer Pakete: Top Schutz 1 (Reisekranken+ Notfall+ Urlaubsgarantie) für € 21,- p.P. /49,- pro Familie Top Schutz 2 (Reisekranken+ Notfallversicherung) für € 11,- p.P. / 27,- pro Familie
Zimmerkategorien Unsere im Katalog und Preisteil angegebenen Bezeichnungen der Zimmerkategorien folgen in aller Regel den hoteleigenen Benennungen, schon deswegen, um Ihre Hotelbuchung zweifelsfrei zu adressieren. Sofern die Zimmerkategorien im folgenden mit abgekürzter Bezeichnung erscheinen, bedeuten diese Abkürzungen folgendes:
ROH = Run of House. Die bestmögliche verfügbare Zimmerkategorie wird gestellt, ohne vorherige Angabe einer speziellen Lage oder Kategorie des Zimmers Std. = Standard Sup = Superior Dlx = Deluxe Bezüglich der Ausstattung der jeweiligen Zimmerkategorie ist stets die Katalogbeschreibung zu beachten, da die Begriffe "Standard", "Superior" und "Deluxe" sehr unspezifisch gebraucht werden und je nach Hotelkategorie variieren. EZ = Einzelzimmer DZ = Doppelzimmer
Es kann vorkommen, dass nicht alle buchbaren Zimmerkategorien eines Hotels in diesem Preisteil aufgeführt sind. Weitere Kategorien auf Anfrage.
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A) JAHN REISEN-Reisebedingungen 2007.
1. Reisevertrag
1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch JAHN REISEN.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines werden 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20% des Preises je Wohneinheitbuchung. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie - siehe Punkt 7. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.
2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist JAHN REISEN berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann JAHN REISEN, die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten, als Schadenersatz geltend machen. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen - ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an JAHN REISEN zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).
2.2 Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise zum Urlaubsort die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.
2.2.1 Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, werden die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen hinterlegt. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlung am Flughafen oder gegen Vorlage eines geeigneten Zahlungsnachweises am Abflugtag ausgehändigt. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.
2.2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit JAHN REISEN, Abteilung Dokumentation, in Verbindung zu setzen.
4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Vorgang. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziffer 5 berechnet.
4.1.1 Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungskosten ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten.
4.2 Von Leistungsänderungen wird JAHN REISEN den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung geltend zu machen.
4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an JAHN REISEN durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel EUR 25,- pro Person, ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt bis zu EUR 300,-. JAHN REISEN benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. JAHN REISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5. Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers - Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei JAHN REISEN oder bei der Buchungsstelle. Die in der Regel (d. h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:
5.1.1 - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% - bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25% - bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30% - bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50% - ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65% - bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 75%
5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit) - bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20% mindestens EUR 25,- - bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50% - ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80% - bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 80%
5.1.3 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel 100%.
5.1.4 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Es ist dem Reiseteilnehmer gestattet, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.1.5 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist JAHN REISEN berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.1.6 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben.
5.1.7 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.1.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.1.9 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters - Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch JAHN REISEN den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. JAHN REISEN kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird JAHN REISEN die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von JAHN REISEN und Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
7. Versicherungen
7.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
7.2 Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, Postfach 800545, D-81605 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von JAHN REISEN bedingt sind.
9. Andere Veranstalter
Für Leistungen, bei denen JAHN REISEN nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter nach seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn JAHN REISEN eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von JAHN REISEN verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
11. Haftung
11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
11.2 Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bzgl. von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen befugt.
11.3 Die vertragliche Haftung von JAHN REISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit JAHN REISEN für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.4 Deliktische Schadenersatzansprüche Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet Jahn REISEN je Kunde und Reise jeweils bis zu EUR 4.091,-. Liegt der Reisepreis jedoch über EUR 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
11.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von JAHN REISEN Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich JAHN REISEN bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12.2 Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber JAHN REISEN unverzüglich anzeigen.
12.3 Sofern bei Flügen Gepäck verlorengeht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
13. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
13.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber JAHN REISEN geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.3 Abtretungsverbot - Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen JAHN REISEN an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Die Zahlungs-, Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen bei Ferienwohnungen gelten auch für Hausboote und Wohnmobile.
14.2 Das Bearbeitungsentgelt für Geldauszahlung am Urlaubsort, die nicht von JAHN REISEN zu vertreten ist, beträgt EUR 25,-.
14.3 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
14.4 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Die EDV-Bearbeitung erfolgt bei ITS Reisen Zweigniederlassung der REWEZENTRALFINANZ eG, 51170 Köln. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
14.5 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen JAHN REISEN zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.6 Gerichtsstand: Sitz des Unternehmens.
14.7 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
14.8 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.9 Firmensitz des Veranstalters:
JAHN REISEN Eine Veranstaltermarke der LTU Touristik Gesellschaft mbH Postanschrift: LTU Touristik Zweigniederlassung der LTU Touristik Gesellschaft mbH Humboldtstraße 140-144, 51149 Köln Geschäftsführer: Dietmar Kastner, Peter Landsberger, Norbert Fiebig Eingetragen: Amtsgericht Köln HRB 37041
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B) allgem. Geschäftsbedingungen Suntrips-Reisen, Berlin
Unsere Reisebedingungen basieren auf den Empfehlungen des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV). Sie ergänzen die §§ 651 a ff BGB und werden von Ihnen mit Ihrer Buchung anerkannt. Abweichungen (z.B. Rücktrittskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Wir empfehlen dringend die Beachtung unserer Angebote zur Reiseversicherung.
1. Reiseanmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie SunTrips Reisen GmbH (im folgenden ST genannt) den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann in Ihrem Reisebüro oder direkt bei ST schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt erst durch die Reisebestätigung und/oder Rechnung seitens ST zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/ Rechnung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung/ Rechnung für den Reisenden und für ST verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen von der ihm freistehenden Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht. Bei kürzerfristigen Buchungen hat sich der Reisende unverzüglich zu einem eventuellen Gegenangebot durch ST zu verhalten. Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt gelten dabei als Einverständniserklärung.
1.2 Der Anmelder haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer.
1.3 Für uns wird der Reiseveranstaltungsvertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung der Reise und den Reisepreis schriftlich bestätigt haben. Die schriftliche Bestätigung steht in Ihrem Reisebüro zu Ihrer Verfügung, sofern Sie über das Reisebüro bei uns einbuchten.
2. Zahlung, Sicherungsschein 2.1 Bei der Reiseanmeldung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, jedoch höchstens 250,- € pro Person zu leisten, sofern ein Sicherungsschein ausgehändigt wird. Der Restbetrag wird gegen Übergabe der Reiseunterlagen – etwa 10–14 Tage vor Reiseantritt – fällig. Reiseunterlagen in diesem Zusammenhang sind solche, die dem Kunden einen direkten Anspruch auf die Reiseleistung garantieren, wie Flugschein, Hotelgutschein u.a.
2.2 Wir sind berechtigt, unsere Leistung von der getätigten Rechnungszahlung abhängig zu machen; alle etwa getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich einer besonderen Form der Aushändigung oder Übermittlung von Flugscheinen oder sonstigen Leistungsberechtigungspapieren (Voucher) stehen unter dem grundsätzlichen Vorbehalt der vorherigen Rechnungszahlung.
2.3 Wir erfüllen unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine bzw. der sonstigen Leistungsberechtigungspapiere in unseren Geschäftsräumen. Werden die zur Inanspruchnahme der Leistung benötigten Papiere auf Wunsch des Bestellers von uns an die Besteller zum postalischen oder sonstigen Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung selbst tragen. Für Verzögerungen während der Beförderung übernehmen wir keine Haftung.
3. Leistungen und Preise 3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. in der Sonderausschreibung oder aus den Angaben in der Suntrips- Reisebestätigung.
3.2 Beförderungsleistungen per Linienflug werden durch ST grundsätzlich nur vermittelt, auch wenn dies – etwa durch eine gesonderte Auspreisung – nicht im Einzelfall kenntlich gemacht ist. Die Beförderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft/en sind für STKunden verbindlich.
3.3 Sonderwünsche Kann entgegen der schriftlichen Bestätigung ein Sonderwunsch durch den Leistungsträger nicht erfüllt werden, so erstatten wir einen herfür evtl. bezahlten Zuschlag zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Alle Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung seitens ST.
3.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendung bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. Wir sind berechtigt, bis zu 20% (mind. jedoch 25,- € p. P.) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.
4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Einen aus zwingendem Grund erforderlichen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen bzw. in Umsteigeflüge behalten wir uns vor.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, durch uns empfangene Leistungsunterlagen unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu rügen. Abweichungen der Leistungsdaten gegenüber dem Inhalt der von uns bestätigten Leistungen gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Rüge nicht innerhalb von 3 Tagen bei uns eingeht.
4.3 Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist, und die Änderungen nicht nur geringfügig sind.
4.4 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich gebuchten Leistung.
4.5 Bei den von uns angebotenen Preisen für Linienflüge bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und auch mit der Buchung bestätigten Preises dann vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise der Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhersehbare Ereignisse eintreten oder wenn behördlich festgelegte oder genehmigte Tarife geändert werden.
4.6 Nur gültig bei Pauschalreisen: Liegt zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, so sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben. Liegt die Preiserhöhung mehr als 10% über dem bestätigten Reisepreis, so kann der Reisende innerhalb von 10 Tagen den kostenfreien Rücktritt von der Reise erklären.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Suntrips Reisen. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von ST nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet. Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich besondere Storno-Regelungen genannt sind, betragen unsere pauschalierten Ansprüche auf
5.3 Rücktrittsgebühren bei Flugpauschalreisen, Hotel- und Mietwagenbuchungen, Bus und Mietwagen-Rundreisen, Kreuzfahrten: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 15% bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20% bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 30% bis zum 07. Tag vor Reiseantritt 40% ab 06. Tagen vor Reiseantritt 55% ab dem Tag des Reiseantritts 80%
5.4 Rücktrittsgebühren bei Linienflugtickets ohne weiteres Arrangement für Personen über 2 Jahre. Ab dem Buchungstag 25,- € pro Vorgang. Ab dem 28. Tag vor Abreise 75,- € bis 150,- € pro Airline-gebundenem Dokument und Person, je nach Fluggesellschaft und Tarif. Bei Nichtantritt des Fluges 175,- € No-show- Gebühr pro Airline-gebundenem Dokument und Person.
5.5 Umbuchungen
a) Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung eine Leistungsänderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderungsart vorgenommen werden, oder soll eine Ersatzperson in den Reisevertrag eintreten so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rückritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wie Ihnen jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € pro Vorgang.
b) Für bestimmte Reisen gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen/ -gebühren, sofern sie in der Leistungsbeschreibung der ST-Kataloge in den Preisteilen, Sonderausschreibungen oder allgemeinen Informationen angegeben sind. 6. Rücktritt und Kündigung durch ST Wir können vom Reisevertrag zurücktreten:
a) bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl; b) wenn Umstände eintreten, die den Rücktritt erforderlich machen und die wir nicht zu vertreten haben ( z.B. auch bei Preisänderung durch die Fluggesellschaften bei ausschließlicher Preisvermittlung durch uns); c) bei außergewöhnlichen Umständen: wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder wenn dem Veranstalter (ST) die Durchführung der Reise nach Abmahnung seitens ST oder eines ST-Erfüllungsgehilfen vor Ort aufgrund eines grob und nachhaltig störenden oder sonst vertragswidrigen Verhaltens eines Reisenden nicht (länger) zumutbar ist. 7. Haftung 7.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -durchführung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung unserer Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der im Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen.
7.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen; unsere Haftung ist hier aber gem. Ziffer 7.3 beschränkt.
7.3 Beschränkung der Haftung
7.3.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere reisevertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden für die Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 7.3.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund nationaler oder ausländischer gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
7.3.3 Fremde Beförderungsleistungen, Fremdleistungen Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die z.B. von unseren örtlichen Agenturen vermittelt werden. Werden die Flüge mit Liniengesellschaften durchgeführt und erhält der Reisende dafür einen entsprechenden Beförderungsausweis, so vermitteln wir in sofern Fremdleistungen und treten nur als Buchungsagent auf. Nicht ST haftet für die Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das betreffende Unternehmen. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften basiert auf deren verbindlichen Beförderungsbedingungen.
7.3.4 Reisegepäck Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Wir haften dafür nicht.
7.3.5 Verspätungsschäden Eine Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen, insofern die befördernde Fluggesellschaft eine Umbuchung (z.B. wegen Nebel oder technischer Schäden) des Fluges vornimmt. Entstandene Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Reisenden. Ansprüche sind gegenüber der Fluggesellschaft anzumelden.
8. Gewährleistung Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten wider Erwarten Beanstandungen entstehen, sind diese unverzüglich an Ort und Stelle der Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine beauftragte lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transferunternehmen, Hotelier) und letztendlich an uns, sofern wir Veranstalter der Reise sind. Sie erreichen uns montags bis freitags von 10–19 Uhr und samstags 10–14 Uhr unter der Telefonnummer 030/887 117–0; Fax-Nr.: 030/887 117–77; e-mail-Adresse: info@suntrips.de. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter oder Agenten sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung Eventuelle Ansprüche müssen gemäß § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns angemeldet werden. Im Interesse des Reisenden sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
10. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsbestimmungen 10.1 Der Reisende ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und insbesondere für die Besorgung von Visa selbst verantwortlich, es sei denn er wurde durch den Reiseveranstalter schuldhaft falsch informiert. ST informiert im Veranstalterkatalog über die bei Drucklegung gültigen Einreiseformalitäten für deutsche Staatsbürger und verweist auf reisemedizinische Empfehlungen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Reiseanmeldung geändert werden sollten.
10.2 ST haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung notwendiger Visa durch die zuständige ausländische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben.
11. Allgemeines 11.1 Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Juni 2002.
11.2 Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (insbesondere von Buchungsstellen), sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
11.4 Versicherung Zur finanziellen Schadensbegrenzung für den Krankheitsfall des Reisenden wird dringend der Abschluß einer Reiserücktrittskosten- Versicherung empfohlen.
12. Gerichtsstand/Erfüllungsort/ Firmensitz Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der SUNTRIPS REISEN GmbH: Lietzenburger Str. 87, D-10719 Berlin.
HRB 76303 AG Charlottenburg. GF: Svenja Yilmaz-Liermann
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C) Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB's Transorient-Touristik
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND REISEBEDINGUNGEN (AGBR) Bitte lesen Sie sich unsere allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen genau durch, bevor Sie Ihre Reise buchen. Auf Wunsch können Sie die Bestimmungen auch ausdrucken.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1. Mit der Reiseanmeldung auf der Grundlage des jeweils gültigen Prospektes oder der maßgeblichen Sonderausschreibung (Sonderangebote, Flyer u.ä) bietet der Kunde der Transorient Touristik GmbH (nachfolgend TO genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/ Rechnung) der TO in Hamburg zustande. Reisebüros treten ausschließlich als Vermittler der Reise auf. 1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/ Rechnung vom Antrag des Kunden ab und/oder liegen die AGRB der TO dem Kunden nicht vor, so ist die Reisebestätigung/ Rechnung der TO (auf deren Rückseite diese AGRB abgedruckt sind) als Ablehnung des Kundenangebotes verbunden mit einem neuen Angebot anzusehen. Widerspricht der Kunde dem Letzteren nicht ausdrücklich innerhalb von 10 Tagen -bei kurzfristiger Buchung, d.h. bis zu 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich- oder erklärt der Kunde durch sein schlüssiges Verhalten hierzu sein Einverständnis, ist der Reisevertrag (auch mit wirksamer Einbeziehung der AGRB der TO) zustande gekommen. 1.3. Der Reisevertrag kommt zwischen TO und dem Anmelder zustande, und zwar auch soweit der Anmelder die Buchung der Reise für den Rest seiner Familie vornimmt. Sonstige in der Reisebestätigung/ Rechnung der TO aufgeführten Personen werden selbständige Vertragspartner der TO, sofern der Anmeldende nicht ausdrücklich mit seiner zweiten Unterschrift gesondert erklärt hat, er handele bei der Buchung der Reise für die sonstigen Reiseteilnehmer in eigenem Namen. 1.4. Der Kunde soll TO umgehend davon in Kenntnis setzen, wenn er die Reiseunterlagen spätestens 5 Tage vor Reiseantritt nicht erhalten hat. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei TO vorausgesetzt, sofort per Kurier zugesandt. Wenn der Kunde TO nicht benachrichtigt und die Reise aufgrund der fehlenden Reiseunterlagen nicht antreten kann, muß TO das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
2. BEZAHLUNG 2.1. Mit Zustandekommen des Reisevertrages unter den Voraussetzungen der Ziffer 1 kann vom Kunden Zahlung nur dann gefordert werden, wenn ihm ein Sicherungsschein im Sinne von §§ 651 k BGB ausgehändigt worden ist. Bei Vertragsabschluss und nach Erhalt des Sicherungsscheines hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises pro Person zu leisten. Die geleistete Anzahlung wird auf den restlichen Reisepreis angerechnet. 2.2. Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach nachweislich erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf dem Konto von TO ausgehändigt oder zugesandt. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises bei TO besteht keinerlei Anspruch des Kunden auf Reiseleistungen. 2.3. Soweit die Buchungsstelle des Kunden lediglich zum Direktinkasso berechtigt ist, sind Zahlungen mit befreiender Wirkung an diese Buchungsstelle nicht möglich. Der Kunde riskiert bei einer Zahlung an ein Direktinkassobüro, den Reisepreis erneut an TO zahlen zu müssen.
3. LEISTUNGEN 3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von TO, die im Zeitpunkt der Reisebestätigung von TO im Prospekt von TO enthalten ist sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Wir behalten uns ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden. Soweit in der entscheidenden Reisebestätigung von TO hinsichtlich des Reisegrundpreises auf ein Sonderangebot ausdrücklich Bezug genommen wird, gelten für den Umfang der von TO zu erbringenden Reiseleistungen nur die Leistungsbeschreibungen in diesem Sonderangebotsformular; hierbei kann es sich um Leistungseinschränkungen im Vergleich zum Inhalt des Prospektes handeln. 3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch TO. Hotel- oder Ortsprospekte sind für TO nicht bindend. Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, von den AGRB, den Leistungsbeschreibungen in einem Sonderangebotsformular oder im Prospekt, abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen. 3.3. TO behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. 3.4. Die vor Ort vom Kunden bei Drittunternehmen zu buchenden Leistungen, wie z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen u.ä., gehören nicht zu dem geschuldeten Leistungsumfang von TO.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN Änderungen oder Abweichungen einzelner Reisleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von TO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit jene nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TO ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird TO dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt von der Reise anbieten. TO behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat TO den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von TO über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung der TO gegenüber geltend zu machen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSON 5.1. Rücktritts-, Umbuchungs- und weitere Vertragsänderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich. Aus Beweisgründen und in Ihrem eigenen Interesse sollten die Änderungserklärungen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
5.2. Bei Reiserücktritt werden grundsätzlich folgende Reiserücktrittskosten ohne Nachweis berechnet bis 31 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises pro Person
ab 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises pro Person
ab 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises pro Person
ab 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises pro Person
ab 6 Tage vor Reiseantritt 55% des Reisepreises pro Person
ab dem Tag des Reiseantritts 80% des Reisepreises pro Person
Macht der Kunde geltend, daß TO ein wesentlich geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. 5.3. Sollen auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. TO muss dem Kunden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Geringfügige Änderungen werden mit einer Pauschalgebühr in Höhe von _ 25,-- in Rechnung gestellt. 5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter als Ersatzperson an seiner statt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. TO kann dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder der Ersatzteilnahme gesetzliche Regeln oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN Nimmt der Kunde aus von TO nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. TO wird sich jedoch um Erstattung bei dem jeweiligen Leistungsträger bemühen und ggfs. erhaltene Erstattungen den Kunden weitergeben.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH Transorient Touristik GmbH TO kann in folgenden Fällen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen: a) wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch TO/ Agentur vor Ort nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt TO, so behält TO den Anspruch auf den Reisepreis. TO rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen an, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschl. der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In jedem Fall ist TO verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird TO den Kunden unverzüglich davon unterrichten. c) bis 4 Wochen Reiseantritt wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für TO deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass TO im Fall der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftliche Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht durch TO besteht jedoch nur, wenn TO die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand pauschal mit Euro 15,- pro Buchung erstattet, sofern er von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
8. HÖHERE GEWALT Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch TO den Reisevertrag unter Einhaltung der Vorschriften des § 651 j BGB kündigen. In diesem Fall kann TO für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Macht der Kunde hinsichtlich der Höhe der Entschädigung geltend, TO seien geringere Aufwendungen erwachsen, hat der Kunde insoweit den Nachweis zu führen.
9. HAFTUNG VON Transorient Touristik GmbH 9.1. TO haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des Prospektes. 9.2. TO haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr er-bracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt TO insoweit Fremdleistungen, als in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. TO haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Kunde unverzüglich hingewiesen wird und die dem Kunden auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
10. GEWÄHRLEISTUNG UND OBLIEGENHEITEN 10.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeachtlich der vorrangigen Leistungspflicht von TO - der Mithilfe des Kunden. Der Kunde ist, innerhalb der Ihn treffenden Schadensminimierungspflicht, verpflichtet, alles ihm Zumutbare zur Behebung der Störung bzw. zur Verringerung des Schadens zu tun. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Daten auf dem dem Kunden bereits vor Reiseantritt ausgehändigten Hotelgutschein stehen, anzuzeigen. Sofern die Unterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit TO in Verbindung: Unterlässt der Kunde schuldhaft die Erstattung einer Mängelanzeige, so ist er mit seinen Minderungs- und Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. TO kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TO kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zur Abhilfe ist TO nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. 10.2. Vor der Ausübung einer Selbstabhilfe muss eine vom Kunden gegenüber TO gesetzte be-stimmte angemessene Frist fruchtlos verstrichen sein. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn TO ein Abhilfeverlangen des Kunden verweigert oder eine sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten wird. 10.3. Eine im eigenen Interesse des Kunden am besten schriftlich zu erfolgende Kündigung des Reisevertrages wegen erheblicher Beeinträchtigung der Reise, ist nur dann zulässig, wenn TO keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde TO den Mangel angezeigt und eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von der TO verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 10.4. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz wegen Selbstabhilfe oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit der Kunde es schuldhaft unterläßt den Mangel der Reiseleitung oder der TO anzuzeigen. 10.5. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der ge-setzlichen Bestimmungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verlorengeht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muß der Kunde unbedingt eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. In sonstigen Fällen ist TO zu verständigen. TO übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Der Kunde möchte sich bitte bis spätestens 24 Stunden aber nicht früher als 72 Stunden vor dem Rückflug bei der Reiseleitung vor Ort über die genauen Flug- bzw. Abholungszeit informieren. Wenn der Kunde dies nicht tut und verpaßt den Flug bzw. die Fahrt, gehen daraus ggfs. entstehende Mehraufwendungen zu seinen Lasten. Reiseleitung vor Ort ist nicht bevollmächtigt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG 11.1. Die vertragliche Haftung von TO für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: a) sofern ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit TO für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist. 11.2. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen TO aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet TO jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis EURO 4090,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser EURO 4090,- übersteigt. 11.3. Dem Kunden wird in jedem Fall im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäck- sowie Reisekrankenversicherung empfohlen. Für seine Ansprüche aus dem mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossenen Vertrag ist nicht TO, sondern die Hanse Merkur Versicherungsgesellschaft zuständig, auch wenn das Hanse Merkur Versicherungspaket von TO angeboten worden ist. 11.4. TO haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundreisen u.ä.). 11.5. Ein Schadensersatzanspruch gegen TO ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11.6. Kommt TO die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern TO in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
12. ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN, AUSSCHLUSS, VERJÄHRUNG 12.1. Alle erdenklichen mit dem zwischen dem Kunden und TO zustande gekommenen Reisevertrag im Zusammenhang stehenden Ansprüche, einschl. solcher aus Rückgewähr eines Teils des Reisepreises z.B. auf Grund einer Stornierung, müssen vom Kunden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber TRANSORIENT- Touristik GmbH, Borsteler Chaussee 85- 99a Haus 12, 22453 Hamburg, anmeldet werden. Leistungsträger, Reiseleitungen, andere örtliche Vertretungen oder die vermittelnden Reisebüros, über welches der Kunde die Reise gebucht hat, sind nicht bevollmächtigt, die Anspruchsanmeldung des Kunden auch nicht zur Weiterleitung an TO entgegenzunehmen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn diesbezügliche Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf TO zugeht, es sei denn, dem Kunden ist aus einer Fallgestaltung unverschuldet unmöglich wird, die Frist einzuhalten. 12.2. Eine vor Ort erstattete Mängelanzeige dient in der Regel zur Abhilfe und ersetzt eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Reiseende nicht. 12.3. Alle Ansprüche des Kunden bis auf solche, die auf unerlaubter Handlung beruhen, verjähren innerhalb von 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder TO die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt dann 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die auch innerhalb der Monatsfrist bei der TO anzumeldenden Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 10 Jahren.
13. ABTRETUNGSVERBOT Die Abtretung von jeglichen Ansprüchen des Kunden aus dem Reisevertrag an Dritte (auch an Ehegatten) ist ausgeschlossen- Zessionsverbot, § 399 BGB.
14. PASS-, VISA-, EINREISE- und GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN TO steht dafür ein, Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten und auch der anerkannten Asylanten gibt das jeweilige zuständige Konsulat Auskunft. TO haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ausdrücklich TO mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass TO die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung der Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von TO bedingt sind.
15. AUFRECHNUNGSVERBOT Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
16. DATENSCHUTZ Personenbezogene Daten, die Sie uns im Rahmen der Abwicklung Ihrer Reisebuchung zur Verfügung stellen, sind gemäss Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
17. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingenden hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge. Der Kunde kann TO nur an dessen Sitz in Hamburg verklagen. Für Klagen der TO gegen den Kunden ist der Wohnsitz desselben maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der TO maßgebend. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
18. SITZ UND AMTSGERICHT Transorient Touristik GmbH Borsteler Chaussee 85-99A/Haus 12, 22453 Hamburg Hamburg, HRB 43431
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Die ITS Reisen-Reisebedingungen = Veranstalter D
1. Reisevertrag
1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der ITS Reisen.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines werden 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20% des Preises je Wohneinheitbuchung. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie - siehe Punkt 7. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.
2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist ITS Reisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann ITS Reisen, die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen - ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an ITS Reisen zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).
2.2 Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise zum Urlaubsort die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.
2.2.1 Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, werden die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen hinterlegt. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlung am Flughafen oder gegen Vorlage eines geeigneten Zahlungsnachweises am Abflugtag ausgehändigt. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.
2.2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit ITS Reisen, Abteilung Dokumentation, in Verbindung zu setzen.
4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Vorgang. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziffer 5 berechnet.
4.1.1 Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungskosten ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten.
4.2 Von Leistungsänderungen wird ITS Reisen den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung geltend zu machen.
4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an ITS Reisen durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel EUR 25,- pro Person, ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt bis zu EUR 300,-. ITS Reisen benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. ITS Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5. Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers - Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ITS Reisen oder bei der Buchungsstelle. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:
5.1.1 - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% - bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25% - bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30% - bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50% - ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65% - bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 75%
5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit) - bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%, mindestens EUR 25,- - bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50% - ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80% - bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 80%
5.1.3 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel 100%.
5.1.4 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Es ist dem Reiseteilnehmer gestattet, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.1.5 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist ITS Reisen berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.1.6 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben.
5.1.7 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.1.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.1.9 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch ITS Reisen den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. ITS Reisen kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird ITS Reisen die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von ITS Reisen und Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
7. Versicherungen
7.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
7.2 Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, Postfach 800545, D-81605 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ITS Reisen bedingt sind.
9. Andere Veranstalter
Für Leistungen, bei denen ITS Reisen nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter nach seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ITS Reisen eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ITS Reisen verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
11. Haftung
11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
11.2 Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bzgl. von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen befugt.
11.3 Die vertragliche Haftung der ITS Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit ITS Reisen für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.4 Deliktische Schadenersatzansprüche Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet ITS Reisen je Kunde und Reise jeweils bis zu EUR 4.091,-. Liegt der Reisepreis jedoch über EUR 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
11.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der ITS Reisen Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich ITS Reisen bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12.2 Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber ITS Reisen unverzüglich anzeigen.
12.3 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
13. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
13.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ITS Reisen geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.3 Abtretungsverbot - Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen ITS Reisen an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Die Zahlungs-, Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen bei Ferienwohnungen gelten auch für Hausboote und Wohnmobile.
14.2 Das Bearbeitungsentgelt für Geldauszahlung am Urlaubsort, die nicht von ITS Reisen zu vertreten ist, beträgt EUR 25,-.
14.3 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
14.4 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertrages EDVmäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Die EDV-Bearbeitung erfolgt bei ITS Reisen Zweigniederlassung der REWE-ZENTRALFINANZ eG, 51170 Köln. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
14.5 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen ITS Reisen zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.6 Gerichtsstand: Sitz des Unternehmens.
14.7 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
14.8 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.9 Firmensitz des Veranstalters:
ITS Reisen Eine Veranstaltermarke der LTU Touristik Gesellschaft mbH Postanschrift: LTU Touristik Zweigniederlassung der LTU Touristik Gesellschaft mbH Humboldtstraße 140-144, 51149 Köln Geschäftsführer: Dietmar Kastner, Peter Landsberger, Norbert Fiebig Eingetragen: Amtsgericht Köln HRB 37041


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